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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Vermietung und sonstige Sach- und Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt)
gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB und sind
Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Musik Mayer GmbH & Co. KG
(nachfolgend jeweils MUSIK MAYER genannt) und ihren Vertragspartnern
(nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung
von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und
Dienstleistungen von MUSIK MAYER zum Gegenstand haben.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden
haben keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn MUSIK MAYER diese
ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote von MUSIK MAYER sind unverbindlich. Die Auftragserteilung
durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von
zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. MUSIK MAYER ist in
der Entscheidung über die Annahme frei.
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der
Mietgegenstände im Lager von MUSIK MAYER (Mietbeginn) und den
vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von MUSIK
MAYER (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, MUSIK
MAYER oder ein Dritter den Transport durchführt.
§ 4 Vergütung
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei
Vertragsabschluß gültigen Preisliste von MUSIK MAYER enthaltene
Mietpreis als vereinbart.
2. Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B.
Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des
Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
§ 5 Transport
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet MUSIK MAYER nicht den
Transport der Mietgegenstände. Übernimmt MUSIK MAYER den Transport der
Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen MUSIK MAYER
und dem Kunden, kann MUSIK MAYER den Transport nach eigener Wahl selbst
oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche
gelten § 9 Abs. 1 und 2.
2. Lässt MUSIK MAYER den Transport von einem Dritten durchführen, hat
der Kunde vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in
Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck die Abtretung der MUSIK
MAYER gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang
verlangen, in dem MUSIK MAYER dem Kunden gegenüber gemäß § 9 Abs. 1
und 2 zur Haftung verpflichtet ist.
§
6 Stornierung durch den Kunden
1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach
Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung gemäß
§ 4 nach folgender Staffel als Schadenersatz an MUSIK MAYER zu zahlen:
Stornierung 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 20% von der Gesamtsumme
Stornierung 10 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme
Stornierung 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme.
3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens
bei MUSIK MAYER maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt
insoweit, als der Kunde nachweist, dass MUSIK MAYER kein Schaden oder ein
Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§
7 Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung ohne Abzüge/Skonti
im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig. Vergütungen für
sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. MUSIK MAYER
ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der
vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für die
Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes bei
MUSIK MAYER maßgeblich.
2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die
Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist
der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten,
die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt
berechtigt.
§ 8 Gebrauchsüberlassung und Mängel
1. Bei den von MUSIK MAYER vermieteten Gegenständen handelt es sich um
technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte,
die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch
technisch geschultes Personal erfordern.
2. MUSIK MAYER wird die Mietgegenstände in ihrem Lager werktags (Montag,
Dienstag, Donnerstag, Freitag) zwischen 10.00 - 18.00 Uhr in einem zu dem
vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der
vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die
Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit
zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit
MUSIK MAYER unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die
Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen
Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel
bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später,
so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der
Schriftform i.S.v. § 17.
3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder
zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach
rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der
Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder gemäß § 11 Abs. 1 S. 1
bis S. 3, § 16 Abs. 2 zur Instandhaltung - einschließlich Reparatur -
verpflichtet ist. MUSIK MAYER kann das Nachbesserungsverlangen nach
eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes
oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der
Nachbesserung nur während des in § 8 Abs. 2 genannten Zeitraums
verlangen. MUSIK MAYER kann die Nachbesserung von der Erstattung der
Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen,
wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden
ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sich die Mietgegenstände im
Ausland befinden.
4. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2
Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch
von MUSIK MAYER erfolglos geblieben ist oder MUSIK MAYER die Nachbesserung
mangels Kostenübernahme gemäß § 6 Abs. 3 S. 5 abgelehnt hat. Unterlässt
der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der
Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1,
Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf
Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel
MUSIK MAYER zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb
des unter § 6 Abs. 2 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im
Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde MUSIK
MAYER zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches
Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht
aus.
5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des
gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes
nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet
worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte
Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich
beeinträchtigt.
6. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte
ohne die Inanspruchnahme des von MUSIK MAYER empfohlenen und angebotenen
Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle
des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich
oder mitursächlich waren.
7. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem
geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche
Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch MUSIK MAYER
erfolgt, hat der Mieter MUSIK MAYER zuvor auf Verlangen die erforderlichen
Genehmigungen nachzuweisen. MUSIK MAYER haftet nicht für die
Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der
Mietgegenstände.
§
9 Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden
nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung durch MUSIK MAYER, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige
Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für
typische, vorhersehbare Schäden, haftet MUSIK MAYER darüber hinaus auch,
wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines
einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch MUSIK MAYER, ihre gesetzlichen
Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese
Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter
und leitenden Angestellten von MUSIK MAYER.
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 10 Verpflichtung zum Haftungsausschluß zugunsten von MUSIK MAYER
Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 9 entsprechende
Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler,
Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von MUSIK MAYER
zu vereinbaren. Soweit MUSIK MAYER infolge der Nichtumsetzung der
vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird,
hat der Kunde MUSIK MAYER von diesen Schadensersatzansprüchen
freizuhalten.
§ 11 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der
Kunde kein Servicepersonal von MUSIK MAYER gebucht hat, muss der Kunde
alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und
Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen.
Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel
an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat
der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw.
für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen
und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und
abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von MUSIK MAYER
angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller
geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der
berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der
Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie
Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall
oder Stromunterbrechungen oder - schwankungen hat der Kunde einzustehen.
§ 12 Versicherung
1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen
Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung,
Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
2. Vereinbaren MUSIK MAYER und der Kunde, dass MUSIK MAYER die
Versicherung übernimmt, hat der Kunde MUSIK MAYER die Kosten der
Versicherung zu erstatten. Übernimmt MUSIK MAYER die Versicherung nicht,
hat der Kunde MUSIK MAYER den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen
nachzuweisen.
§ 13 Rechte Dritter
Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen,
Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist
verpflichtet, MUSIK MAYER unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen
unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde
hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn,
dass die Eingriffe der Sphäre MUSIK MAYERs zuzuordnen sind.
§ 14 Kündigung von Mietverträgen
1. Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt
werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
2. Zugunsten von MUSIK MAYER liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor,
wenn
(a) sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kundens wesentlich
verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das
Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren
beantragt wird;
(b) der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
(c) der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu
zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander
folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei
Termine zu entrichtenden Mietzinses in Verzug gerät.
§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie
einwandfreiem Zustand im Lager von MUSIK MAYER während des in § 8 Abs. 2
genannten Zeitraumes spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit
zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf defekte
Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.
2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager
von MUSIK MAYER abgeschlossen. MUSIK MAYER behält sich die eingehende Prüfung
der Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als
Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen
Mietgegenstände.
3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde MUSIK
MAYER hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung
des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses.
Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde
eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung
zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich
vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten
Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt
vorbehalten.
4. Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von
Vermietgegenständen hat der Kunde MUSIK MAYER die Reparaturkosten, bei
Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des
Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig anfallenden
Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren,
Vermietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
5. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von
Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der Kunde MUSIK MAYER den
Neuwert zu erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass MUSIK MAYER
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 16 Langfristig vermietete Gegenstände
1. Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der
Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als
zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses
Paragraphen.
2. Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und - soweit erforderlich - auch
die Instandsetzung der Mietgegenstände.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen
technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig
und auf eigene Kosten durchzuführen. MUSIK MAYER erteilt auf Wunsch des
Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.
4. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und
3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist MUSIK MAYER ohne weitere
Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf
Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.
§ 17 Schriftform
Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird
diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein
elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam
oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung
zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommt.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MUSIK MAYER
und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist
Verhandlungs- und Vertragssprache.
4. Erfüllungsort ist der Sitz von MUSIK MAYER.
5. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die
Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz von MUSIK
MAYER. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
Musik Mayer GmbH &
Co. KG
Gewerbestraße 7
D – 83365 Nußdorf o.T.
Aiging
Tel.: +49
– 8669 - 789 35 34
Fax: +49
– 8669 - 789 35 37
e-mail:
musik-mayer@t-online.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind
Grundlage und Bestandteil aller zwischen der MUSIK MAYER GmbH & Co. KG
(nachfolgend jeweils MUSIK MAYER genannt) und ihren Vertragspartnern
(nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche den Verkauf
von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und
Dienstleistungen von MUSIK MAYER zum Gegenstand haben.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Individuelle Vereinbarungen gehen den allgemeinen Bedingungen in jedem
Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben
keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn MUSIK MAYER diese ausdrücklich
schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote von MUSIK MAYER sind unverbindlich. Die Auftragserteilung
durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von
zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. MUSIK MAYER ist in
der Entscheidung über die Annahme frei.
§ 3 Preise
1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der
Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis die
gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht-,
Verpackungs- und Versicherungskosten.
§ 4 Lieferung
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt MUSIK MAYER
Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein,
dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.
2. MUSIK MAYER darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils
gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teilmenge verzögert,
so dann MUSIK MAYER die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.
3. Liefertermine und Lieferfristen müssen von MUSIK MAYER ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden und gelten nur als annähernd vereinbart.
Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das
Lager von MUSIK MAYER verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt
ist.
4. Bei höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen
verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn
Umstände bei den Lieferanten von MUSIK MAYER eintreten, die zu einer Verzögerung
der Leistung führen und die Ware von MUSIK MAYER nicht beschafft werden
kann, ist MUSIK MAYER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf
Verlangen des Kunden hat MUSIK MAYER sich dazu zu erklären, ob MUSIK
MAYER von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu
bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Der Kunde ist seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene
Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt
verstrichen ist.
5. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen
dem Kunden nur zu, wenn er MUSIK MAYER eine Nachfrist von wenigstens vier
Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch MUSIK MAYER, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische,
vorhersehbare Schäden haftet MUSIK MAYER darüber hinaus auch, wenn sie
durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen
oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch
MUSIK MAYER, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
verursacht worden sind.
§ 5 Gefahrübergang
1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den
Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme
ist.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
sind die Rechnungen von MUSIK MAYER spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Ware ohne jeden Abzug auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen
ist in jedem Fall der Eingang des Geldes bei MUSIK MAYER maßgeblich.
2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die
Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist
der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten,
die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt
berechtigt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich
MUSIK MAYER das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
behält sich MUSIK MAYER das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese
auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, MUSIK MAYER einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaigen Beschädigungen oder
die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde MUSIK MAYER unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
4. MUSIK MAYER ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach
Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiterzuveräussern. Er tritt MUSIK MAYER bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. MUSIK MAYER nimmt die
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. MUSIK MAYER behält sich jedoch vor, die Forderung
selbst einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets
im Namen und im Auftrag von MUSIK MAYER. Erfolgt eine Verarbeitung mit
Gegenständen, die MUSIK MAYER nicht gehören, so erwirbt MUSIK MAYER an
der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von MUSIK
MAYER gelieferten Ware zu den sonstigen Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn
die Ware mit anderen MUSIK MAYER nicht gehörenden Gegenständen,
vermischt wird.
§
8 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die
gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für
die Mängelhaftung ein Jahr, für neu hergestellte Sachen zwei Jahre beträgt.
Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen verjähren in
einem Jahr.
2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung von MUSIK
MAYER. § 444 (Haftungsausschluß) bleibt unberührt.
3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet MUSIK MAYER für
Mängel neuer Gegenstände mit folgender Maßgabe Gewähr:
(a) Die Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl von
MUSIK MAYER die Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(c) Der Unternehmer muss den Mangel innerhalb einer Frist von sieben Tagen
ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn,
der Mangel war nicht erkennbar. Zeigt sich ein Mangel später, muss dieser
ebenfalls innerhalb einer Frist von sieben Tagen schriftlich angezeigt
werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
(e) Bei Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt als Beschaffenheit der
Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
§ 9 Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden
nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung durch MUSIK MAYER, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare Schäden
haftet MUSIK MAYER darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch
fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch MUSIK MAYER,
ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden
sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der
gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von MUSIK MAYER.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht
bei MUSIK MAYER zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Schriftform
Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird
diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein
elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam
oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung
zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommt.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MUSIK MAYER
und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist
Verhandlungs- und Vertragssprache.
4. Erfüllungsort ist der Sitz von MUSIK MAYER.
5. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die
Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz von MUSIK
MAYER. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
Musik Mayer GmbH &
Co. KG
Gewerbestraße 7
D – 83365 Nußdorf o.T.
Aiging
Tel.: +49
– 8669 - 789 35 34
Fax: +49
– 8669 - 789 35 34
e-mail:
musik-mayer@t-online.de
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